Für Zuweiser
Häufig treten Auffälligkeiten in verschiedenen Entwicklungsbereichen auch in der Kindertagesstätte oder in der Untersuchungssituation in der Kinderarzt-Praxis zu Tage oder werden dort von den Eltern berichtet.
Liebe Kinderärztin, lieber Kinderarzt,
Eltern können eine unverbindliche Beratung bei uns in Anspruch nehmen, um den Verdacht auf Entwicklungsstörungen genauer abklären zu lassen. Bestehen bereits Diagnosen, so können Sie das Formular "Ärztlicher Auftrag" telefonisch oder per Email bei uns anfordern. Dieses benötigt man, um die Frühförderung bei der Stadt beantragen zu können. Um die interdisziplinäre Frühförderung in Anspruch nehmen zu können benötigt das Kind mindestens eine heilpädagogische Diagnose (z.B. eine kombinierte Entwicklungsstörung, eine psychiatrische Diagnose aus dem Kapitel F des ICD-10) sowie mindestens eine medizinische Diagnose (z.B. aus den Gebieten Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie).
Sehr gerne können Sie den Familien zudem unsere Kontaktdaten geben, wenn Sie
- vermuten das Entwicklungsprobleme bei einem Ihrer Patienten vorliegen und Sie diese durch uns genauer abklären lassen möchten
- wenn Sie Frühförderung empfehlen möchten, die Eltern aber noch Beratungsbedarf haben
- wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten haben
Liebe Erzieherinnen, liebe Erzieher sowie Leitungen von Kindertagesstätten,
gerne können Sie Eltern unsere Kontaktdaten weitergeben oder uns selbst kontaktieren, wenn Sie
- Förderbedarf bei einem Kind sehen und Fragen zum Ablauf der Beantragung von Frühförderung haben.
- unsicher sind, ob Frühförderung das Richtige für das durch sie betreute Kind ist. Wir beraten Sie in diesem Fall gerne zunächst telefonisch. Sie müssen uns nicht den Namen des Kindes nennen.
- Fragen zu unseren Angeboten haben.